4. I._____ GmbH (Anklagekomplex II.3) 4.1. Betrug 4.1.1. Die Vorinstanz erachtete den in Anklageziffer II.3.b) zur Anklage erhobenen Sachverhalt als erstellt und sprach den Beschuldigten gestützt darauf des Betrugs schuldig (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 3.3.2). Der Beschuldigte beantragt im Berufungsverfahren einen Freispruch. Er bestreitet, sowohl hinsichtlich der Umsatzzahlen als auch des Verwendungszwecks auf dem Covid-19-Kreditantragsformular gegenüber der AB._____ unwahre Angaben gemacht zu haben (vgl. Berufungsbegründung S. 8 f.).