3.1.5. In subjektiver Hinsicht ist der Beschuldigte untätig geblieben, obwohl ihm spätestens nach der Eintragung als Geschäftsführer im Handelsregister und der damit verbundenen Domiziländerung am tt.06.2020 bewusst war, dass eingehende Rechnungen mangels finanzieller Mittel nicht bezahlt werden konnten (UA act. 4.3.10/18). Indem er sich dennoch weder einen - 27 - Überblick über die konkrete finanzielle Situation verschaffte, Sanierungsmassnahmen einleitete, noch die Bilanz deponierte, sondern schlicht zuwartete, nahm er zumindest in Kauf, dass sich die finanzielle Situation der J._____ GmbH weiter verschlimmerte.