3.1.3. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt sowie im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass dem Beschuldigten sämtliche Stammanteile der J._____ GmbH per tt.01.2020 von der bisherigen Gesellschafterin und Geschäftsführerin A.F._____ abgetreten wurden (UA act. 5.2.6.1/40), er jedoch erst am tt.06.2020 als deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer ins Handelsregister eingetragen wurde (UA act. 5.2.6.1/1). Gestützt auf die edierten Buchhaltungs- sowie Konkursunterlagen ist sodann erstellt, dass der Jahresabschluss 2019 der J._____ GmbH eine Überschuldung im Betrag von rund Fr. 12'000.00 ausgewiesen hat (UA act. 5.2.6.7/42), am 29. September 2020 der Konkurs eröffnet und am