es in diesem Fall offensichtlich am Vereitelungsvorsatz fehlt. 2.3.5. Der Beschuldigte hat aufgrund der unterschriftlich bestätigten, unwahren Angaben bzw. Zusicherungen auf dem Kreditantragsformular zur Erlangung des Kredits (hinsichtlich des Verwendungszwecks der Kreditmittel sowie seines Rückzahlungswillens, vgl. oben) aufgrund des expliziten Hinweises auf die Straffolgen damit rechnen müssen, dass die Fr. 125'000.00 aus einem schwerwiegenden Delikt stammen könnten.