Um der Dringlichkeit der Situation Rechnung zu tragen und einen raschen Zugang zu den Bankkrediten zu gewährleisten, wurde die Vergabe der als «Soforthilfe» konzipierten Covid-19-Kredite einem vereinfachten und standardisierten Verfahren unterworfen, das im Wesentlichen auf einer Selbstdeklaration des Kreditantragsstellers beruhte (vgl. Eidgenössische Finanzverwaltung, a.a.O., S. 3). Die Prüfung der Bank beschränkte sich im Wesentlichen darauf, die Vollständigkeit der Erklärung sowie deren formelle Korrektheit zu überprüfen (Staatssekretariat für Wirtschaft, Missbrauchsbekämpfung: Prüfkonzept, COVID-19 Solidarbürgschaften, Version 00.08 vom 23. Juni 2020, Ziff. 5.2.1 S. 14,