Verordnung über die Solidarbürgschaft COVID-19, Erläuterungen, 14. April 2020, S. 2, https://covid19.easygov.swiss unter Covid Kredite 19/Rechtsgrundlagen). Um der Dringlichkeit der Situation Rechnung zu tragen und einen raschen Zugang zu den Bankkrediten zu gewährleisten, wurde die Vergabe der als «Soforthilfe» konzipierten Covid-19-Kredite einem vereinfachten und standardisierten Verfahren unterworfen, das im Wesentlichen auf einer Selbstdeklaration des Kreditantragsstellers beruhte (vgl. Eidgenössische Finanzverwaltung, a.a.O., S. 3).