___ AG, insbesondere dem nahezu ausgeschöpften Kontokorrent auf dem Firmenkonto, und der daraus folgenden, nicht vorhandenen Erfüllungsfähigkeit angesichts der Hintergründe der Vergabe von Covid-19- Krediten keine entsprechenden Schlüsse ableiten. Sinn und Zweck der vom Bundesrat am 25. März 2020 verabschiedeten und nur einen Tag später in Kraft getretenen COVID-19-SBüV war es, Selbständigerwerbenden sowie kleinen und mittleren Unternehmen einen einfachen, schnellen und unbürokratischen Zugang zu Bankkrediten und damit zu der notwendigen Liquidität verschaffen, um ihre Fixkosten für die nächsten Monate zu decken (vgl. Eidgenössische Finanzverwaltung,