Wer ursprünglich gewillt war, das Geld vereinbarungsgemäss zu verwenden, es danach aber anders einsetzt, macht sich nicht des Betrugs, sondern allenfalls der Veruntreuung strafbar. Eine Veruntreuung bejahte die Rechtsprechung etwa bei der vertragswidrigen Verwendung eines Baukredits oder eines Darlehens im Hinblick auf einen Grundstückkauf (zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 6B_262/2024 vom 27. November 2024 E. 1.5.3.3 m.w.H.).