Gestützt darauf ist zwar ein wirtschaftlicher Engpass im Zeitpunkt der Antragsstellung erstellt, welcher die weitere Entwicklung des Unternehmens in einem kritischen Licht erscheinen lässt. Daraus lässt sich jedoch nicht erschliessen, welchen Einfluss die Pandemie darauf konkret hatte bzw. mit welchen Auswirkungen der Beschuldigte im Zeitpunkt der Antragsstellung rechnen musste. Da jedoch hinsichtlich des Verwendungszwecks des Covid-19- Kredits sowie dem Rückzahlungswillen von einer Täuschung auszugehen ist, braucht diese Fragen an dieser Stelle nicht abschliessend beantwortet zu werden.