Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, war die finanzielle Situation der H._____ AG, insbesondere was die Liquidität anbelangt, bereits vor Ausbruch der Pandemie desaströs (vgl. oben). Der Beschuldigte führte dies anlässlich seiner polizeilichen Befragung vom 19. Mai 2021 unter anderem darauf zurück, dass sie wegen schlechter Arbeiten von Subunternehmern weniger Aufträge erhalten hätten (UA act. 4.3.6/5). Gestützt darauf ist zwar ein wirtschaftlicher Engpass im Zeitpunkt der Antragsstellung erstellt, welcher die weitere Entwicklung des Unternehmens in einem kritischen Licht erscheinen lässt.