Die H._____ AG war in der Baubranche tätig, welche unbestritten von gewissen pandemiebedingten Massnahmen betroffen und die Erbringung entsprechender Dienstleistungen daher mit gewissen Einschränkungen betroffen war (vgl. dazu https://baumeister.swiss/bauarbeiter-trotzen- corona-pandemie/). Inwiefern diese Umstände sich tatsächlich auf den Geschäftsbetrieb sowie den Umsatz der H._____ AG ausgewirkt haben, bzw. der Beschuldigte im Zeitpunkt der Antragsstellung davon ausgehen durfte, lässt sich indessen nicht eindeutig beantworten. Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, war die finanzielle Situation der H.__