2.1.4.1.6. Offenbleiben kann indessen an dieser Stelle, ob auch die Zusicherung, dass die H._____ AG durch die Pandemie erheblich in ihrem wirtschaftlichen Fortkommen beeinträchtigt gewesen sei, im Antragsformular wahrheitswidrig erfolgt ist. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung handelt es sich beim Terminus der erheblichen, pandemiebedingten wirtschaftlichen Beeinträchtigung um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der verschiedene Interpretationen zulasse - 13 -