Gleiches hat sodann mit Bezug auf die am 6. April 2020 ebenfalls in Bar bezogenen Fr. 20'000.00 zu gelten. Der Beschuldigte führt diesbezüglich zwar aus, er habe diesen Betrag für Materialbezüge abgehoben und zur Seite gelegt (UA act. 4.3.6/13). Auch dieser Betrag ist nicht mehr - 11 -