Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte sich ohne den Kredit der L._____ keinen Lohn ausbezahlt hätte bzw. dazu nicht in der Lage gewesen wäre. Dass er es trotz der desolaten finanziellen Situation des Unternehmens dennoch tat, lässt einzig den Schluss dazu, dass er damit einzig persönliche Interessen verfolgte und die Kreditmittel somit zweckwidrig verwendete.