Aus den edierten Kontoauszügen der L._____ ist ersichtlich, dass der vom Beschuldigten am 30. März 2020 beantragte Kredit von Fr. 125'000.00 am 1. April 2020 auf dem Konto der H._____ AG bereits innerhalb von weniger als einer Woche vollständig ausgeschöpft wurde. Während im Umfang von Fr. 66'084.09 der bestehende Minussaldo ausgeglichen wurde, tätigte der Beschuldigte noch am Tag der Gutschrift des Kredits am Schalter der Sparkasse einen Barbezug in Höhe von Fr. 40'000.00, wovon er sich und seinem Geschäftspartner F._____ die Löhne für die Monate März-Juni 2020 ausbezahlte (UA act. 5.1.8/13). Ausserdem gab er eine Zahlung in Höhe von Fr. 52'000.00 an die N.__