2.1.4.1.4. Es ist unbestritten sowie gestützt auf den edierten Kreditantrag erstellt, dass der Beschuldigte den Kreditantrag vom 30. März 2020 ausgefüllt und entsprechend mit seiner Unterschrift bestätigt hat, die auszuzahlenden Mittel innerhalb von 60 Monaten ab Gewährung des Kredits zurückzubezahlen sowie einzig für die laufenden Liquiditätsbedürfnisse seines Unternehmens zu verwenden (vgl. UA act. 5.1.8/53). Für das Obergericht bestehen indessen aus nachfolgenden Gründen keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte bereits im Zeitpunkt der Antragsstellung beabsichtigte, den Kredit für eigene Bedürfnisse zu verwenden und nicht zurückzubezahlen.