2.1.3. In tatsächlicher Hinsicht ist gestützt auf die edierten Bankunterlagen sowie den Handelsregisterauszug erstellt, dass der Beschuldigte als damals einziger Verwaltungsrat der H._____ AG am 30. März 2020 bei der L._____ mit dem entsprechenden Formular einen Covid-19-Kredit beantragt und daraufhin von dieser am 1. April 2020 auf das Geschäftskonto der H._____ AG einen Betrag von Fr. 125'000.00 ausbezahlt erhalten hat (UA act. 5.1.8/163, 5.1.8/171 und 5.1.8/21). Über die H._____ AG ist mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Zofingen vom tt.mm.2020 der Konkurs eröffnet und mit Verfügung vom tt.mm.2020 mangels Aktiven eingestellt worden (UA act. 5.2.5.1/116 und 5.1.8/61).