__ AG, die I._____ GmbH sowie die K._____ AG (Anklageziffern II.1.f, II.3.c und 4). Angefochten sind in diesem Zusammenhang auch das Strafmass, die vorinstanzlich angeordnete Verwendung der beschlagnahmten Vermögenswerte zur Deckung der Verfahrenskosten sowie die zugesprochenen Zivilforderungen.