2.6. Mit Berufungserklärung vom 22. April 2024 beantragte der Beschuldigte, er sei von den Vorwürfen des mehrfachen Betruges betreffend Anklageziffer II.1.d sowie II.3.a, der Misswirtschaft gemäss Anklageziffern II.2.a, der Unterlassung der Buchführung gemäss Anklageziffer II.2.b, der mehrfachen Urkundenfälschung gemäss Anklageziffer II.1.e sowie II.3.b sowie der mehrfachen Geldwäscherei gemäss den Anklageziffern II.1.f, II.3.c und II.4 freizusprechen und stattdessen wegen Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfacher Nichtrückgabe von Ausweisen und Kontrollschildern sowie Nichtbesuchens des Verkehrsunterrichts zu einer bedingten Geldstrafe von