10.3. Die Kosten für die amtliche Verteidigung gemäss lit. c belaufen sich gesamthaft auf Fr. 40'045.75 (inkl. Fr. 2'863.05 MWSt). Es wird davon Vormerk genommen, dass dem amtlichen Verteidiger im Vorverfahren bereits eine Akontozahlung von Fr. 16'205.00 geleistet wurde. Der offene Teil der Verteidigungskosten von Fr. 23'840.75 wird einstweilen von der Gerichtskasse bezahlt. Die Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau 4/5 der Kosten für die amtliche Verteidigung und damit den Betrag von Fr. 32'026.60 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).