zu verzichten sei. Darüber hinaus seien die beschlagnahmten Vermögenswerte im Wert von Fr. 2'860.85 einzuziehen. 2. 2.1. Am 24. August 2023 fand vor dem Bezirksgericht Zofingen die erstinstanzliche Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten sowie des Zeugen B.F._____ statt, während der Zeuge D._____ der Verhandlung unentschuldigt fernblieb. 2.2. Mit Eingabe vom 17. August 2023 liessen die Privatklägerinnen ihre Zivilforderungen stellen.