Am 15. Februar 2023 erhobt die Kantonale Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten wegen Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, mehrfacher Veruntreuung, mehrfachen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfacher Geldwäscherei, Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen sowie diverser Strassenverkehrsdelikte. Sie beantragte, der Beschuldigte sei dafür zu einer Freiheitsstrafe von 41 Monaten, einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 80.00 sowie einer Busse von Fr. 800.00 zu verurteilen, wobei auf den Widerruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 4. Juni 2018 ausgesprochenen bedingten Geldstrafe