Das Berufungsverfahren hatte die Frage des gewerbsmässigen Betrugs und der Landesverweisung zum Gegenstand. Diesbezüglich konnte der amtliche Verteidiger weitgehend auf seine vor Vorinstanz getätigten Ausführungen, für die er bereits entschädigt worden ist, zurückgreifen. Nach dem Ausgeführten sowie unter Berücksichtigung von Kostennoten in vergleichbaren Fällen ist für die Berufungserklärung, Berufungsbegründung sowie die Stellungnahmen von einem Aufwand von 12 Stunden (inkl. einer Besprechung mit der Beschuldigten) à Fr. 220.00 auszugehen. Hinzu kommen Auslagen von pauschalisiert 3 % und die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8.1 %.