Dieser hat im Urteil Nr. 52232/20 vom 17. September 2024 i.S. P.J. und R.J. gegen die Schweiz (betreffend das Urteil des Bundesgerichts 6B_191/2020 vom 17. Juni 2020) entschieden, dass die Schweiz einen Straftäter, der wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden war, zu Unrecht ausgewiesen und dadurch dessen Recht auf Achtung des Familienlebens (Art. 8 EMRK) verletzt habe. Insbesondere sei der Tatsache, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden sei, er nicht vorbestraft sei, er keine Gefahr mehr für die öffentliche Sicherheit darstelle, dass er seit