Ihre durchgehende Arbeitslosigkeit, Abhängigkeit von der IV-Rente und Sozialhilfegeldern sowie ihre hohen Schulden sprechen gegen eine gelungene Integration in die Schweizer Wirtschaftsordnung. Vor diesem Hintergrund kam das Migrationsamt des Kantons Aargau in seinem Schreiben vom 9. März 2023 zum Schluss, dass bei der Beschuldigten erhebliche Integrationsdefizite vorliegen, und sah sich deshalb veranlasst, einen Widerruf ihrer Niederlassungsbewilligung C in Erwägung zu ziehen (UA act. 29 ff.).