Die Beschuldigte hat in Österreich eine Ausbildung als Köchin an der Hauswirtschaftsschule begonnen und anschliessend in der Schweiz in der Gastronomie, im Verkauf sowie temporär in der Montage gearbeitet (GA act. 32; UA act. 12, 156 und 180). Obwohl sie eigenen Angaben zufolge in die Schweiz gekommen sei, um hier zu arbeiten (GA act. 38), waren ihre Anstellungsverhältnisse jeweils nur von sehr kurzer Dauer und liegen mittlerweile lange zurück. Die Beschuldigte ist seit nunmehr über 20 Jahren nicht mehr arbeitstätig und lebte seither stets von einer IV-Rente und ab dem 1. Oktober 2014 von der Sozialhilfe.