Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 10. August 2017 wurde sie wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 50.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 500.00 verurteilt. Sie hat aus diesen Verurteilungen keine genügenden Lehren gezogen und ist bereits wenige Monate nach Eröffnung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Baden vom 10. August 2017 und somit während der laufenden Probezeit erneut straffällig geworden.