Die Beschuldigte weist aktuell zwei Vorstrafen auf (siehe Strafregisterauszug). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 7. Oktober 2013 wurde sie wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 50.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 1'400.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 10. August 2017 wurde sie wegen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 50.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 500.00 verurteilt.