Die Beschuldigte hat auf diese Weise unrechtsmässig mehr als Fr. 30'000.00 erlangt. Dieser massgebliche Deliktsbetrag, der ein Vielfaches über dem im Jahr 2021 monatlich durchschnittlich verfügbaren Einkommen der Privathaushalte von rund Fr. 6'700.00 (vgl. Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 27. November 2023) liegt, ist nicht zu bagatellisieren, auch wenn vom weiten Strafrahmen des gewerbsmässigen Betrugs noch weit höhere Deliktssummen erfasst werden. Durch die über viereinhalb Jahre hinweg unrechtmässig bezogenen Sozialhilfegelder konnte die Beschuldigte einen Teil ihres Lebensunterhalts bestreiten, ohne dafür eigene finanzielle Mittel einsetzen zu müssen.