2.3. Die Beschuldigte hat im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. August 2022 gegenüber dem Regionalen Sozialdienst B._____ mehrfach wahrheitswidrig angegeben, monatlich Mietzinse in Höhe von Fr. 750.00 geleistet zu haben, um dadurch einen unrechtmässigen Vermögensvorteil in Form des übermässigen Sozialhilfeanteils zu erlangen bzw. aufrechtzuerhalten. Die Beschuldigte hat auf diese Weise unrechtsmässig mehr als Fr. 30'000.00 erlangt.