_ hat die Beschuldigte über ihre Melde- und Mitteilungspflicht betreffend «alle finanziellen und persönlichen Veränderungen, die Einkünfte und/oder Wohn- oder Arbeitssituation betreffen», in Kenntnis gesetzt. Er überprüfte die Bedürftigkeit der Beschuldigten jährlich, indem er sie zur Einreichung der Belege über die Bezahlung des Mietzinses aufforderte und durfte davon ausgehen, dass die Beschuldigte allfällige Änderungen in Wahrnehmung ihrer Pflichten melden würde. Die Beschuldigte zeigte sich im Rahmen der Revision stets pflichtgetreu und die Zusammenarbeit mit ihr funktionierte einwandfrei.