Die Beschuldigte hat dem Regionalen Sozialdienst B._____ mehrere, teils gefälschte Quittungen eingereicht, um vorzutäuschen bzw. den Sozialdienst in seinem Irrtum zu bestärken, dass sie die für die Miete erhaltenen Gelder entsprechend verwendet hat. Vor dem Hintergrund, dass die Beschuldigte im strafrelevanten Zeitpunkt (1. Januar 2018 bis 31. August 2022) bereits während mehrerer Jahre Sozialhilfe bezogen hatte (erstmaliger Sozialhilfebezug am 1. Oktober 2014), kann ihr nicht geglaubt werden, nicht gewusst zu haben, dass sie dem Regionalen Sozialdienst B._____ jegliche Änderungen ihrer finanziellen und persönlichen Situation hätte melden müssen.