1.4. Die Beschuldigte anerkennt in tatsächlicher Hinsicht, im Rahmen ihrer Meldepflicht wiederholt falsche bzw. unvollständige Angaben zu den Mietzinszahlungen gemacht und die Mitarbeiter des Regionalen Sozialdienstes B._____ über die Verwendung des «Mietgelds» getäuscht bzw. anschliessend in ihrem Irrtum bestärkt zu haben (vgl. Plädoyer des -6-