Die Beschuldigte hat den für die Miete vorgesehenen Betrag im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. August 2022 jedoch nicht vollständig zur Begleichung der Miete verwendet und dies dem Sozialdienst auch nicht gemeldet, ebenso wenig, dass ihr die Miete teilweise reduziert bzw. erlassen worden ist. Insgesamt hat die Beschuldigte im strafrelevanten Zeitraum vom Sozialdienst Fr. 42'000.00 für die Miete erhalten, davon aber nur Fr. 8'200.00 an den Vermieter bezahlt und somit Fr. 33'800.00 für andere Zwecke verwendet (Berufungsbegründung S. 1; vgl. Gerichtsakten [GA] act. 50).