__ eingerechnet waren. In diesem Beschluss wurde die Beschuldigte erneut darauf hingewiesen, dass sie dem Sozialdienst jegliche finanziellen, situationsbezogenen und persönlichen Veränderungen melden müsse (Untersuchungsakten [UA] act. 254 ff.). Dieser Hinweis findet sich sodann auch im Beschluss vom 16. November 2016.