6. 6.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr Fr. 2'000.00 b) der Anklagegebühr Fr. 1'100.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung Fr. 5'310.35 d) den Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden Fr. 19.00 e) Zeugenentschädigung Fr. 60.50 Total Fr. 3'179.50