Gegenstand Gewerbsmässiger Betrug -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 11. Dezember 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Baden Anklage gegen die Beschuldigte wegen gewerbsmässigen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 2 StGB. 1.2. Mit Urteil vom 26. Januar 2024 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Baden: 1. Die Beschuldigte ist schuldig des gewerbsmässigen Betrugs nach Art. 146 Abs. 2 StGB. 2. Die Beschuldigte wird hierfür in Anwendung der genannten Gesetzesbestimmung sowie Art. 40 StGB und Art. 47 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt.