Der Beschuldigte ist nicht verheiratet und hat keine Kinder (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 16, Eingabe vom 25. März 2025 S. 2). Seine finanzielle Lage hat sich seit dem erstinstanzlichen Urteil jedoch verschlechtert. Aktuell ist der Beschuldigte in einem 100%-Pensum als Landwirt bei F._____ angestellt (Beilage 4 zur Eingabe vom 25. März 2025 S. 10) und verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen von rund Fr. 3'490.00 ([Fr. 20'939.00 / 6 Monate]; Beilage 1 zur Eingabe vom 25. März 2025). Die vorgebrachten Darlehensschulden von Fr. 94'000.00, die der Beschuldigte durch die Aufnahme eines Darlehens bei seinen Eltern sowie dem Unternehmen seiner Mutter eingegangen ist (Beilage 4 zur