Insgesamt ist von einem in Relation zum Strafrahmen von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Fahrten ohne Berechtigung gerade noch leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Geldstrafe von 100 Tagessätzen auszugehen. 4.5.3. Diese Einsatzstrafe wäre für die fahrlässige einfache Körperverletzung gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 13. Februar 2020 angemessen zu erhöhen, indem die rechtskräftige Grundstrafe zu asperieren wäre. Dies kann jedoch unterbleiben, da bereits für das - 25 -