Es ist weder ersichtlich noch dargetan, weshalb er nicht auf die Fahrt verzichtet hat. Je leichter es aber für ihn gewesen wäre, das für ihn geltende Verbot zum Führen eines Motorfahrzeugs der Kategorie C zu respektieren und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, desto schwerer wiegt seine Entscheidung dagegen (vgl. BGE 117 IV 112 E. 1; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3; je mit Hinweisen).