Süd in unmittelbarer Nähe. Daher war u.a. auch mit Fussgängern und Fahrradfahrern zu rechnen, weshalb keinesfalls von einer gefahrlosen Strecke für eine Lastwagenfahrt die Rede sein kann. Darüber hinaus erfordert der Tatbestand des Fahrens ohne Berechtigung weder das Vorliegen eines Unfalls noch eine konkrete Gefährdung, sodass der Umstand, dass sich das geschaffene Risiko letztlich nicht konkretisiert hat, nicht verschuldensmindernd berücksichtigt werden kann.