Obwohl der Beschuldigte wusste, dass er nicht über den erforderlichen Führerausweis der Kategorie C verfügte, hat er sich hinter das Steuer eines Lastwagens des Typs Saurer D290 gesetzt und ihn auf eine öffentliche Strasse gelenkt (siehe dazu oben). Damit hat er eine grosse Gleichgültigkeit gegenüber dem aus Gründen der Sicherheit im öffentlichen Strassenverkehr bestehenden Erfordernis eines Führerausweises der Kategorie C manifestiert. Entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten ist die vorliegende Fahrt, auch wenn sie nicht besonders lang gewesen sein mag, kei- - 24 -