4.4.4. Zusammengefasst hat es bei der von der Vorinstanz angeordneten bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit einer Probezeit von 3 Jahren sein Bewenden. 4.5. 4.5.1. Hinsichtlich der als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 13. Februar 2020 auszusprechenden Geldstrafe für das Fahren ohne Berechtigung ergibt sich Folgendes: