täterbezogenen Strafzumessungskriterium der Vorstrafen nicht indirekt ein tatbezogenes Kriterium gemacht wird. Mithin sind Vorstrafen nicht wie eigenständige Delikte zu würdigen (Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen), zumal es sich vorliegend bloss um eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen und somit eine Bagatellstrafe am untersten Ende des Strafrahmens handelt.