Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten vom 13. Februar 2020 wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 110.00, d.h. Fr. 440.00, mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 1'100.00 verurteilt. Im Rahmen der Strafzumessung ist zu Gunsten des Beschuldigten davon auszugehen, dass er die Lastwagenfahrt ohne Berechtigung begangen hatte, bevor er mit vorgenanntem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Es liegt damit ein Fall retrospektiver Konkurrenz vor, so dass die Geldstrafe als Zusatzstrafe zum vorgenannten Strafbefehl auszusprechen ist.