4. 4.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit einer Probezeit von 3 Jahren verurteilt. Zudem hat sie den mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 13. Februar 2020 für die Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 110.00, d.h. Fr. 4'400.00, gewährten bedingten Vollzug widerrufen und den Beschuldigten zu einer Zusatzstrafe in der Form einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 110.00, d.h. Fr. 4'400.00, mit einer Probezeit von 3 Jahren verurteilt.