Der Führerausweis der Kategorie B wird für Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und maximal acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz erteilt. Übersteigt das Motorfahrzeug ein Gesamtgewicht von 3500 kg, wird ein Führerausweis der Kategorie C benötigt (Art. 3 Abs. 1 VZV). Für das Obergericht ist erstellt, dass der Beschuldigte vor dem 3. März 2021 im Industriegebiet Birren in Seon einen Lastwagen des Typs Saurer D290 gelenkt hat, für dessen Grösse und Gewicht ein Führerausweis der Kategorie C notwendig gewesen wäre. Im Tatzeitpunkt verfügte er jedoch lediglich über einen Führerausweis der Kategorie B.