je mit Hinweisen). Vorliegend war für den Beschuldigten aufgrund des unverwechselbar und genügend konkret umschriebenen Anklagevorwurfs zweifelsfrei ersichtlich, welche Vorwürfe gegen ihn erhoben wurden, nämlich das Führen eines Lastwagens des Typs Saurer D290 ohne Führerausweis der Kategorie C im Industriegebiet Birren. Der Anklage liegen drei Videoaufnahmen zugrunde, die den beschriebenen Sachverhalt bildlich darstellen. Nach dem Gesagten war der Beschuldigte ohne Weiteres in der Lage, sich angemessen zu verteidigen.