Laut Erstelldatum der Videodateien hat B._____ diese vermutlich am 13. Januar 2020 um 17:16 Uhr bzw. am 4. April 2020 um 17:57 Uhr auf WhatsApp erhalten und auf sein Mobiltelefon heruntergeladen (vgl. Erstelldatum der Videos in act. 425). Aufgrund der fehlenden Kooperation des Beschuldigten bestand für die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten jedoch keine Möglichkeit, den Tatzeitpunkt durch weitere Ermittlungen einzuschränken.