dessen Anhang S. 16 f. und Strassenverzeichnis Gemeinde Seon). Somit findet das Strassenverkehrsgesetz Anwendung. - 16 - 3.4. Betreffend die Rüge, dass der Anklagegrundsatz gemäss Art. 9 Abs. 1 StPO und Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO verletzt sei, bringt der Beschuldigte vor, dass das Tatzeitfenster in der Anklage zu weit gefasst sei und im Übrigen nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Beschuldigte die Lastwagenfahrt gar zu einem früheren Zeitpunkt unternommen habe und in der Zwischenzeit die Verjährung eingetreten sei (Berufungsbegründung S. 17).